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Kampfmittelsondierung  – Kampfmittelbeseitigung, was ist das überhaupt?

Bei der Kampfmittelbeseitigung redet man von der Beseitigung von Hinterlassenschaften z.B. Bomben, Granaten und Munition, welche aus den kriegerischen Auseinandersetzungen stammen.

In Deutschland erfolgt die Kampfmittelbeseitigung in zwei voneinander unabhängigen Bereichen.

Das wären zum einen, die zivile Kampfmittelbeseitigung, welche sich auf die Beseitigung von Kampfmitteln der vergangenen Weltkriege spezialisiert hat.

Des Weiteren die militärische Kampfmittelbeseitigung, welche sich hauptsächlich auf die „Nachkriegszeitlich“ Kampfmittel beschränkt.

Kampfmittelbeseitigung im zivilen Bereich

Entstanden ist die zivile Kampfmittelbeseitigung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. In den ersten Jahren haben hier die alliierten Besatzungsmächte die Kontrolle übernommen und im Jahre 1950 dieses an die einzelnen Bundesländer abgegeben

Die zivile Kampfmittelbeseitigung in Deutschland hat die Aufgabe zur Sicherung der Sicherheit und Ordnung.

Hierbei hat jedes Bundesland eine entsprechende „Kampfmittelverordnung“ erlasen.

Die Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des Bundes definiert hier

bei Kampfmittel als gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe welche militärischer Herkunft sind.

Diese Gegenstände können sein:

  • Kampfmittel welche Explosivstoffe oder Rückstände enthalten, oder aus diesen bestehen.
  • Kriegswaffen oder Teile von Waffen
  • Chemische Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe oder Munitionsteile welche Rückstände enthalten können.

Die Kampfmittelbeseitigung an sich umfasst aber mehr als nur das unschädlich machen von Kampfmitteln (Bomben oder Munition)

Hierzu zählt z.B. die historischen Erkundungen. Durch Auswertung von Luftbildern, aber auch durch Kartenmaterial, welcher nach Kampfhandlungen angefertigt wurden. In diesem Kartenmaterial wurden z.B. explodierte Bomben oder mögliche Blindgänger festgehalten.

Aber auch Zerstörungen und nicht betroffene Infrastrukturen.

Ich möchte eine Kampfmittelerkundung meines Grundstückes durchführen lassen, wie und was kann ich dafür tun?

Als Beispiel: Hamburg.

In der „Verordnung zur Verhütung durch Kampfmittel“ heißt es;

Unter §6 „Vorsorgepflicht bei Eingriffen in den Baugrund“

  • Vor Beginn baulicher Maßnahmen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, ist der Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer oder wenn diese bzw. dieser die Baumaßnahmen nicht selbst durch geführt oder durchführen lässt, die Veranlasserin oder Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund nach Einwilligung der Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer, verpflichtet bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen, ob für den Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Die Auskunft soll innerhalb einer Frist von 4 Wochen erteilt werden.

Hiernach ergibt sich dann der Handlungsbedarf für die Grundstücksbesitzer.

Hierbei werden diese über die Ergebnisse der möglichen Kampfmittelbelastung seitens der Behörde informiert und erhalten geeignete Maßnahmen
genannt (Kampfmittelsondierung), welche zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten
erforderlich sind.

Einer dieser Maßnahmen könnte die Sondierung des Baugrundstücks in Teilbereichen oder des gesamten Baugrundstückes sein.

Hierbei erhalten Sie dann eine Liste über geeignete Unternehmen, welche in z.B. Hamburg eine Kampfmittelsondierung durchführen dürfen.

Eines dieser geeigneten Unternehmen sind wir, die WiWa Kampfmittelbergung GmbH.

Gerne unterbreiten wir, Ihnen nach erfolgten Vorgaben durch die Behörde, ein passendes Angebot.

Kampfmittelsondierung

Wie läuft eine Kampfmittelsondierung ab?

Abhängig von den Auflagen durch die Behörde muss dann ein Räumkonzept erstellt werden. Dieses umfasst dann z.B. die Bodenverhältnisse, Grundwasserstände oder ggf. Altbebauung und Medientrasse (Strom, Wasser, Telekommunikation etc.)

Auch wird eine Bearbeitung der Fläche mit Personaleinsatz ggf. such mit Maschineneinsatz mit einbezogen.

Bei der Kampfmittelsondierung werden dann je nach Räumverfahren verschiedene geophysikalische Detektoren zum Einsatz kommen können.

Diese Detektoren messen hierbei Veränderungen im Erdmagnetfeld. Hierbei spricht man dann von Anomalien in der Sondierfläche.

Diese Anomalien werden dann durch angraben (Spaten oder Bagger) dann freigelegt.

Was passiert eigentlich mit der Anomalie nach der Kampfmittelsondierung?

Nach den Freilegen der Anomalie, stellt die geeignete Person nach §20 Sprenggesetz (umgangssprachlich Feuerwerker genannt) fest ob es sich bei der Anomalie um ein Kampfmittel oder ein Stück Altmetall handelt. (Altmetall geht in den Metallschrottcontainer) oder werden vor Ort gesammelt.

Beim freilegen von Kampfmitteln, werden die Räumarbeiten (z.B. in Hamburg) sofort unterbrochen und dann über den Notruf 110 der zuständige Sprengmeister informiert. (Nach Technischer Anweisung TA-KRD-2017)

Der Sprengmeister des Kampfmittelräumdienst Hamburg legt dann nach Begutachtung des Kampfmittels weitere Maßnahmen fest.

Dies Maßnahmen reichen von sofortiger mitnahmen des Kampfmittels bis zur Entschärfung des Kampfmittels vor Ort.

Auf meiner Baustelle werde etwas entdeckt, was ist zu tun?

Bei von Ihnen eigen durchgeführten Baumaßnahmen sollten Sie, die Arbeit, beim Auffinden von einem möglichen Kampfmittel sofort einstellen. Hiernach entfernen Sie sich aus dem Bereich und rufen über den Notruf 110 oder 112 den zuständigen Kampfmittelräumdienst. Dieser wird dann vor Ort weitere Maßnahmen festlegen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die Behörde von Polizei / Feuerwehr sowie Ordnungsämter weitere Maßnahmen. Über diese Maßnahmen werden Sie hierbei in der Regel als Bauherr informiert.

Inwiefern erfahre ich von einem Kampfmittelfund in meiner Nachbarschaft?

Bei einem möglichen Kampfmittelfund, wo das Kampfmittel vor Ort entschärft werden muss, wird durch die zuständige Behörde Kampfmittelräumdienst, Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämter ein Evakuierungsplan erarbeitet.

Hierbei wird die Bevölkerung bei einer möglichen Evakuierung durch verschiedene Arten informiert.

Diese Arten von Informationen werden durch Lautsprecherdurchsagen, Radio und TV, Internet, sowie durch Einsatzkräfte, die von Haustür zu Haustür gehen informiert.

Wie verhalte ich mich bei einer Evakuierung bei einem Kampfmittelfund richtig?

Hierbei folge ich den Anweisungen durch den Beamten der versch. Ordnungsbehörden.

Ich schalte vor dem Verlassen der Unterkunft technische Geräte (Herd, Ofen, Waschmaschine, Wäschetrockner etc.) aus. Auch lösche ich Gegenstände welche mit offener Flamme (Ofen, Kerzen, Herd etc.) funktionieren ab.

Vor dem Verlassen nehme ich z.B. wichtige Arzneimittel oder Nahrungsmittel, sowie Haustiere (Hund, Katze, etc.) mit, da es über mehrere Stunden nicht möglich sein kann, in die Unterkunft zurück zu kehren.

Auch informiere ich meine ausländischen Mitbürger über die Evakuierung.

Was passiert mit den Kampfmitteln nach der Kampfmittelsondierung / Entschärfung?

Die geborgenen / Entschärften Kampfmittel werden durch den zuständigen Kampfmittelräumdienst entgegengenommen und von dort in die Vernichtungseinrichtung gebracht.

Dort wird dann das Kampfmittel durch gezielte Bearbeitung zerlegt und bearbeitet, so dass hierbei z.B. Bombenhüllen oder Munitionshüllen überbleiben, die dann in den Metallschrott zur Weiterverarbeitung gegeben werden.

Wer kommt für die Kosten auf?

Beispiel für Hamburg.

Hier sind die Kosten für das systematische (Kampfmittelsondierung) einer Verdachtsfläche auf einer Belastung der Kampfmittel nach §8 Abs. 1 des Freilegens von Verdachtsobjekten und die Kosten der Wiederherstellung der Fläche durch die Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer zu tragen. Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung von § 1 Abs. 3 trägt die Freie und Hansestadt Hamburg.

Da aber jedes Bundesland eine eigene Kampfmittelverordnung besitzt, ist der jeweilige Kostenaufwand dort zu hinterfragen.

Hierbei ist Ihnen das Team der WiWa Kampfmittelbergung GmbH gerne behilflich.

Kampfmittelsondierung

Ich habe noch Fragen, wo kann ich mich melden?

Sollten Sie noch Fragen haben, oder Unklarheiten bestehen, ist dies natürlich kein Problem. Sie haben die Möglichkeit sich bei Ihrem zuständigen Bundesland, oder auch bei uns, der WiWa Kampfmittelbergung GmbH zu melden.

Unsere Spezialisten werden Sie gerne beraten und Ihnen weiterhelfen.

Erreichen können Sie uns, telefonisch, vor Ort oder auch per Mail.

Wir beantworten Ihnen gerne jegliche Fragen in Bezug auf Ablauf, Kosten und weitere offene Fragen.

Ihr Team der WiWa Kampfmittelbergung GmbH

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