WIWA Kampfmittelbergung

Befähigungsschein nach §20

Laut deutschem Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) dürfen alle verantwortlichen Personen im Bereich der Kampfmittelbergung ihre Tätigkeit nur dann ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen. Voraussetzungen für die Erteilung eines Befähigungsscheines sind der Nachweis der Zuverlässigkeit durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung und Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger zur Feststellung der Fachkunde, der Nachweis der persönlichen Eignung und das vollendete 21. Lebensjahr.

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