WIWA Kampfmittelbergung

Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz

In Deutschland benötigt jeder, der gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit solchen betreibt, eine Erlaubnis.