Sicherheitstechnische Baubegleitung

Vor dem Beginn eigentlicher Bauarbeiten bei der Erschließung von Liegenschaften werden häufig zunächst einmal Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt. Auch dabei können verborgene Kampfmittel zutage treten. Für diesen Fall bieten wir die Sicherung der Arbeiten durch einen Fachkundigen nach § 20 Sprengstoffgesetz umgangssprachlich „Feuerwerker“ an.

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