Freilegung

Für die Aufgrabung von Verdachtsmomenten stehen in unserem Maschinenpark Mobil- und Raupenbagger der unterschiedlichsten Leistungsklassen zur Verfügung. Wird tatsächlich ein Kampfmittel freigelegt, erfolgt die Identifizierung und Feststellung der Handhabungsfähigkeit durch einen unserer Räumstellenleiter (mit Befähigungsschein nach §20 Sprengstoffgesetz). Für den Verbau bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: Aluminiumringe, Trägerbohlen, Betonringe und Spritzbetonschächte. Eine gegebenenfalls erforderliche Grundwasserhaltung erfolgt mittels Vakuumtiefbrunnen, Schwerkraftbrunnen, Wellpointfiltern oder Bodengefrierung.

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