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Befähigungsschein nach §20

Laut deutschem Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) dürfen alle verantwortlichen Personen im Bereich der Kampfmittelbergung ihre Tätigkeit nur dann ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen.

Minensuchgerät

Gerät zum Auffinden von Landminen. Man unterscheidet einfache Minensuchgeräte und elektromagnetische Minensuchgeräte, die nach dem Prinzip des Metallsuchgeräts arbeiten.

Kampfmittel:

Im Baugeschehen umfasst der Begriff alle gewahrsamslos gewordenen Gegenstände militärischer Herkunft, welche Explosivstoffe oder Kampfstoffe enthalten. Kampfmittel sind zu den Altlasten zu zählen.

Ferromagnetische Detektoren:

Zu den ferromagnetischen Materialien gehören alle Substanzen, die stark magnetisierbar sind. Bestimmte Detektoren können diese elektromagnetische Strahlung aufspüren.

Chemische Kampfstoffe

Jede in Waffen verwendete Chemikalie, deren toxische Eigenschaft Menschen oder Tieren zeitweiligen oder permanenten Schaden zufügen kann.

Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgesetz

In Deutschland benötigt jeder, der gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit solchen betreibt, eine Erlaubnis.